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Startseite Info-Center Fachartikel & Checklisten Unternehmensfinanzierung Bürgschaftsbanken als Sicherheitengeber

Bürgschaftsbanken als Sicherheitengeber

Creditreform Unternehmermagazin

Creditreform Magazin, 08.07.2011


Nicht zuletzt durch die bevorstehenden Veränderungen in der Kreditvergabepolitik der Bankinstitute („Basel III“) stehen neben einer angemessenen Bonität ausreichende und vor allem werthaltige Sicherheiten im Mittelpunkt zukünftiger Kreditzusagen. Der folgende Fall zeigt, welche Probleme dabei auftreten können und wie eine Institution helfen kann, deren Möglichkeiten längst nicht allen Unternehmern bekannt sind.

Ging es in der Vergangenheit vor allem um eine ausreichende wirtschaftliche Basis, nehmen nun mit zunehmender Tendenz Kreditsicherheiten einen weitaus größeren Raum bei der bankseitigen Entscheidungsfindung ein. Das gilt nicht nur bei der grundsätzlichen Entscheidung für oder gegen einen Kreditwunsch, sondern auch bei der konkreten Höhe des jeweiligen Kreditzinssatzes.
Hubert S., ein Unternehmer aus einer norddeutschen Großstadt, plant einen Umbau seines Betriebes. Das Investitionsvolumen beträgt insgesamt rund 180.000 Euro. Da S. über ein Eigenkapital von 80.000 Euro verfügt, benötigt er also einen Investitionskredit von 100.000 Euro. Nach Rücksprache mit seinem Steuerberater soll dieser Kredit eine Laufzeit von sechs Jahren haben. Bei einem Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr müsste S. einschließlich der Tilgungsraten monatlich rund 1.600 Euro aufbringen. Als Kreditsicherheit, so war zumindest seine Planung, wollte er seiner Bank einen Teil seiner Betriebsausstattung übereignen. Darüber hinaus nimmt S. bereits seit Jahren einen Kontokorrentkredit über 50.000 Euro mehr oder weniger regelmäßig in Anspruch. Ab und zu kommt es auch zu kurzzeitigen Überziehungen über dieses Kreditlimit hinaus.

Mangelnde Kreditsicherheiten

Nachdem S. das erste Gespräch mit dem für ihn zuständigen Bankmitarbeiter auf der Grundlage dieser Zahlen geführt hat, war er anschließend enttäuscht. Ihm wurde nämlich mehr oder weniger deutlich gesagt, dass seine Kreditwürdigkeit derzeit kaum Spielräume für einen weiteren Kredit von 100.000 Euro zulässt. Diese Einschätzung begründete die Bank vor allem mit den aus ihrer Sicht „…nach wie vor unsicheren konjunkturellen Aussichten.“ Das verwunderte S. umso mehr, da das Kreditinstitut letztlich einräumte, dass dieser die monatlichen Zins und Tilgungsraten auf Grund seiner eigenen Ertragslage durchaus leisten könnte. Nach hartnäckigem Nachfragen wurde dann auch klar, und damit befand sich S. beim eigentlichen „Knackpunkt“ der Verhandlungen, dass die von ihm angebotenen Kreditsicherheiten von der Bank nicht akzeptiert werden, da eine mögliche Verwertung der Betriebsausstattung, käme es später tatsächlich zu Kreditproblemen, angeblich „… nicht Gewinn bringend durchgeführt werden könnte“. Da S. sonst keine nennenswerten Sicherheiten zur Verfügung stehen, war das Gespräch hier im Grunde beendet.
Nach dieser zweifellos unerfreulichen Erfahrung wandte sich S. an seine Zweitbank, mit der er bisher kaum Umsätze tätigte. Der dortige Gesprächspartner zeigte zwar ebenfalls Zurückhaltung bezüglich einer Kreditvergabe, versprach S. aber ein zunächst unverbindliches Gespräch mit der Bürgschaftsbank, von der dieser zwar auch schon einmal gehört hatte, ohne sich bisher jedoch näher damit zu befassen.

Zunehmende Bedeutung

Das sollte sich nicht nur bei S. in der Zukunft aber erheblich ändern, da die Bedeutung der bundesweit tätigen Bürgschaftsbanken deutlich zunehmen dürfte. Diese als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft zur Förderung vor allem mittelständischer Betriebe tätigen Institute werden von den Handwerkskammern, den Industrie und Handelskammern, von Banken und Versicherungen sowie von Wirtschaftsverbänden, Innungen und Kammern der freien Berufe getragen. Im Wesentlichen besteht ihre Aufgabe darin, Bankbürgschaften für kurz bis langfristige Kredite für wirtschaftlich vertretbare Zwecke zu übernehmen. Das entsprechende Spektrum reicht von der Begleitung bei Existenzgründungen über Betriebsfinanzierungen mit Hilfe des Überziehungskredites bis zu Investitions und Wachstumsfinanzierungen. Allerdings muss erkennbar sein, dass die wirtschaftliche Lage des jeweiligen Betriebes eine Begleitung durch die Bürgschaftsbank auch zulässt. Dies setzt wiederum voraus, dass die Einnahmesituation auch eine langfristige Kapitaldienstfähigkeit zur Zahlung der Zins und Tilgungsraten ermöglicht. Ebenfalls muss erkennbar sein, dass aus den Betriebseinnahmen Steuern und Entnahmen für einen angemessenen Lebensunterhalt finanziert werden können. Mittelfristig sollte darüber hinaus die Bildung eines Eigenkapitalpolsters möglich sein. Mangelt es also an der Rentabilität eines Betriebes, kann von Bürgschaftsbanken keine Unterstützung erwartet werden. Außerdem werden grundsätzlich geordnete finanzielle Verhältnisse ebenso vorausgesetzt wie die kaufmännische und fachliche Qualifizierung des Betriebsinhabers. Die Kosten für eine solche Bürgschaft sollten bei der jeweiligen Bürgschaftsbank erfragt werden. Als Anhaltspunkt muss mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr sowie mit einer jährlichen Avalprovision von jeweils etwa 1,5 Prozent gerechnet werden.
Diese Fakten sollten betroffene Unternehmer also durchaus ermutigen, mit Hilfe der jeweiligen Hausbank oder unmittelbar Kontakt zu der für das jeweilige Bundesland zuständigen Bürgschaftsbank aufzunehmen und gegebenenfalls um Hilfe zu bitten.
Zurück zu S., für den sich auf Grund seiner zumindest stabilen Ertragslage, die ihm mittlerweile auch von seinem Steuerberater bestätigt wird, ein solches Gespräch ebenfalls lohnen sollte. Es ist in diesem Fall also durchaus realistisch, dass sein Kreditwunsch mit Hilfe der Bürgschaftsbank realisiert wird.

Autor: Michael Vetter



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